Das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht werden in großem Umfang durch Rechtsprechung geprägt und von ihr ständig fortgebildet. Aufgrund der sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung des Wohnraummietrechts, ist dieses ebenfalls oft Gegenstand gesetzlicher Anpassungen. Das Gewerberaummietrecht wird zunehmend durch das Wohnraummietrecht beeinflusst. Änderungen der Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht finden daher oftmals im Gewerberaummietrecht Einzug.
Das Immobilienkaufrecht hat seine Besonderheit in der Komplexität und der Anzahl der Beteiligten. Im Gegensatz zum allgemeinen (mobiliar) Kaufrecht, bei dem grundsätzlich nur der Käufer und Verkäufer für den Vertragsschluss zusammenwirken, sind -neben der bestehenden Beurkundungspflicht und Beteiligung des Grundbuchamts- zumeist noch die Banken der Parteien als jeweilige Grundbuchgläubiger beteiligt. Demnach müssen im Immobilienkaufvertrag mögliche Sicherungsinstitute wie die Auflassungsvormerkung geregelt werden. Hinzu kommen Regelungen zum Gewährleistungsrecht, die Kaufpreisfälligkeit und der Besitzübergang welcher für den Übergang von Gefahr, Nutzen und Lasten entscheident ist.
Das Maklerrecht hat seine größte Änderung im Bereich der Wohnraumvermittlung erfahren. Durch das am 01.06.2015 in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) wurde das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Wohnraum gesetzlich nomiert. Damit ist es den Wohnungsmaklern nicht mehr möglich, Vermittlungsgebühren vom Mieter zu verlangen, wenn diese nicht den Makler ausdrücklich beauftragt haben. Diverse Umgehungsversuche wie Vertragsausfertigungsgebühren, Besichtigungsgebühren oder Abstandszahlungen werden immer wieder Gegenstand medialen Interesse.
Der Automobilkauf ist zwar im regulären Kaufrecht und der Werkstattauftrag im regulären Werkvertragsrecht geregelt, dennoch gibt es branchenbedingt Besonderheiten, die zu beachten sind. Vertraglich vereinbarte Unfallfreiheit und verwendete Freizeichnungsklauseln sind spezielle Probleme des Automobilkaufs.
Die Unfallschadenregulierung ist geprägt von gegenläufigen Interessen aller Beteiligten. Detailkenntnisse zu den verschiedenen Schadenpositionen sind unerlässlich. Das Quotenvorrecht ist hierbei ein wichtiges Bindeglied bei der Regulierung zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherern.
Im Ordnungswidrigkeitsverfahren kann mit einer Überprüfung der Formalien und technischen Untersuchung der Messung, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Prognose über bestehende Erfolgsaussichten abgegeben werden.
Im Gerichtsprozess treffen die Parteien und deren Prozessvertreter aufeinander. Sicheres und selbstbewusstes Auftreten vor Gericht sind bei der Verhandlungsführung unerlässlich. Ebenso wichtig ist die Ausarbeitung einer passenden und erfolgversprechende Prozessstrategie. Hierzu ist eine Analyse und Optimierung der gerichtlichen Beweisführung unabdingbar. Die Zeugenvernehmung ist oftmals entscheidungserheblich. Durch methodenorientierte Zeugenbefragung können eigene Fehler vermieden oder Fehler anderer genutzt werden.
Öffentliches Baurecht, Verwaltungsrecht und Werkvertragsrecht sind oftmals Berührungspunkte im klassischen Miet- & Immobilienrecht.
Schmerzensgeldansprüche sind häufige Regresspositionen bei Verkehrsunfällen neben dem eigentlichen Sachschaden.
Der Anwaltstag 2017 in Essen hatte das Moto "Innovationen und Legal Tech". Online-Rechtsberatungsprodukte, bei denen Anwälte und Programmierer zusammenarbeiten, setzten neue Trends. Die Vorteile durch Kombination von juristischen und technischen Fähigkeiten rücken in den Focus der Anwaltschaft und Rechtsberatung.
Smart Contracts sind die Verschmelzung von Recht und Informationstechnologie. Die Zukunft wird zeigen, wie die Rechtsprechung zukünftig mit Umsetzungsfehlern beim Erstellen des Smart Contracts umgehen wird und diese durch Vertragsauslegung nach den bisherigen Regeln im Privatrecht löst oder der in der IT bisher geltende Grundsatz "Code ist Law" sich durchsetzen wird.
In beiden Fällen wird es von Vorteil sein, die Grundprinzipien der Umsetzung von Smart Contracts zu kennen und Überprüfen zu können, ob diese eingehalten wurden. Insbesondere, wenn eine Auslegung des Programmiercodes des Smart Contracts nach den allgemeinen Regeln herangezogen werden soll.